Musst/darfst du mit dem Pedelec den Fahrradweg benutzen?

Pedelecs und E-Bikes sind überall anzutreffen, auf dem Fahrradweg, auf der Straße, auf dem Gehsteig – und das oft sehr zum Ärger anderer Verkehrsteilnehmer. Nicht einmal Radfahrer untereinander sind sich immer ganz grün, ein Pedelec, vor allem in der schnellen “S”-Variante, wird von Bio-Radlern gerne als Verkehrs-Rowdy wahrgenommen. Da stellt sich die Frage: Darf man mit (S-) Pedelec und E-Bike auf dem Fahrradweg fahren? Oder muss man sogar? Was hat es mit der “Radwegebenutzungspflicht” auf sich? Im Bike Blog erfährst du es!

 

Darfst du mit dem Pedelec auf dem Fahrradweg fahren? Die Antwort ist ein klares “Jein” – denn es kommt auf die Bauart des Rades an. Um ganz genau zu wissen, wo du mit deinem Bike am besten fahren solltest, ist daher eine genaue Abgrenzung nötig. Um es zusätzlich schwieriger zu machen, gibt es verschiedene Fahrradspuren: Radwege und Fahrradfahrer-Schutzstreifen nämlich. Hier sortieren wir zuerst die Bezeichnungen Pedelec, E-Bike und S-Pedelec, anschließend nehmen wir Fahrradweg und Schutzstreifen unter die Lupe. Am Ende weißt du dann, wo du mit deinem Pedelec fahren darfst oder musst.

 

So unterscheidest du Pedelec, E-Bike und S-Pedelec

Fahrrad? E-Bike? Pedelec? Es wird immer schwieriger, auf den ersten Blick zu erkennen, ob ein Fahrrad mit Motor unterwegs ist oder ohne (hier mit)! Bild © Orbea

Pedelec und E-Bike sind meist unter falscher Bezeichnung unterwegs!

Für Fahrradhersteller sind alle Fahrräder mit Motor E-Bikes. Davon gibt es dann langsamere (sie nennen sie Pedelec) und schnellere (sie nennen sie S-Pedelec). 90% der verkauften Elektro-Bikes sind eigentlich Pedelecs, Besitzer und Fahrrad-Presse nennen sie aber in den meisten Fällen fälschlicherweise “E-Bike”, so haben die Begriffe sich vermischt. Die Bezeichnung wäre ja auch eigentlich egal, wenn nicht laut StVO unterschiedliche Regeln gültig wären.

Das ist ein Pedelec:

Das ist ein S-Pedelec:

 

Der Antrieb hat eine Leistung von bis zu 250 Watt.

Ein S-Pedelec hat bis zu 4 Kilowatt erlaubte Nenn-Dauerleistung, Höchstgrenze ist die vierfache Leistung der/s Fahrers*in.

Ein Pedelec unterstützt bis zu einer Geschwindigkeit von 25 km/h.

Ein “S-Pedelec” oder “schnelles Pedelec” unterstützt bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h, das ist der wesentliche Unterschied zum Pedelec oder "E-Bike".

Der Motor ist bei 25 km/h abgeregelt, wenn diese Geschwindigkeit überschritten wird, fällt die Unterstützung weg.

Ein S-Pedelec stellt bei 45 km/h die Unterstützung ein.

Die Unterstützung erfolgt nur, während in die Pedale getreten wird. Steht die Kurbel des Pedelecs still, fällt auch die Unterstützung weg. 

Auch hier unterstützt der Motor nur die Tretbewegungen des Fahrers. Ohne deine Eigenleistung springt der Antrieb nicht an.

Pedelecs sind gesetzlich Fahrrädern gleichgestellt.

S-Pedelecs gelten gesetzlich als Kleinkrafträder.

Pedelec ist die Abkürzung von engl. “Pedal Electric Cycle”.

Das “S” in S-Pedelec steht für Speed oder “schnelles Pedelec”.

Die Wahrscheinlichkeit, dass du ein solches Pedelec fährst, ist recht groß, denn über 90% aller verkauften E-Bikes sind Pedelecs.

Ein S-Pedelec braucht eine allgemeine Betriebserlaubnis des Kraftfahrtbundesamtes. Es muss ein Versicherungskennzeichen haben.

 

Du musst mindestens 16 Jahre alt sein, wenn du ein S-Pedelec fahren willst. Im Gegensatz zu Fahrrad und E-Bike brauchst du eine Fahrerlaubnis der Klasse AM ("Roller-Führerschein") und einen Helm!

 

Um die Sache noch etwas komplizierter zu machen, gibt es auch S-Pedelecs, die nicht pedaliert werden müssen, auch sie gelten als Kleinkraftfahrzeuge.

Darfst oder musst du mit dem Pedelec auf dem Fahrradweg fahren?

Wenn du nun weißt, was du fährst, weißt du schon fast, wo du mit deinem Pedelec fahren kannst. Aber zuerst musst du noch den Fahrradweg vom Radfahrer-Schutzstreifen unterscheiden.

 

Die “Radwegebenutzungspflicht”

Es gibt in Deutschland eine Radwegbenutzungspflicht. Heißt das, dass du auf dem Fahrradweg fahren musst, wenn einer da ist? Auch hier ist die Antwort wieder “Jein… kommt darauf an…” Denn es gibt Radwege und Radfahrerschutzstreifen. Ersteren musst du benutzen, letzteren kannst du befahren.

 

Das ist ein Radweg:

  • Ein Radweg ist deutlich gekennzeichnet. 
  • Der Fahrradweg muss sichtbar oder baulich von der Fahrbahn abgegrenzt sein.
  • Oft sind Fahrradwege durch eine durchgezogene Linie oder einen Grünstreifen vom Autoverkehr getrennt.
  • Ein Radweg ist immer mit einem Schild gekennzeichnet.


Es gibt drei Verkehrszeichen, die einen Radweg ausweisen. 

 

  1. Verkehrszeichen 237 kennzeichnet einen Radweg (blauer Untergrund mit weißem Fahrrad); Fahrer von Pedelecs und Fahrrädern müssen diesen Weg benutzen, andere Verkehrsteilnehmer dürfen ihn nicht betreten
  2. Verkehrszeichen 241 kennzeichnet einen getrennten Rad- und Fußgängerweg (blauer Untergrund mit weißem Fahrrad und weißen Fußgängern nebeneinander); Radweg und Gehweg sind nebeneinander, aber getrennt 
  3. Verkehrszeichen 240 kennzeichnet einen kombinierten Rad- und Fußgängerweg (blauer Untergrund mit weißem Fahrrad und weißen Fußgängern untereinander); Fahrräder und Fußgänger benutzen diesen Weg gemeinsam, Radfahrer müssen Rücksicht auf Fußgänger nehmen

 

Wenn ein solcher Fahrradweg vorhanden ist, greift die “Radwegebenutzungspflicht”, und du musst mit dem Pedelec oder Fahrrad auf dem Radweg fahren. Mit dem S-Pedelec darfst du hier nicht fahren!

Die durchgezogenen Line und das Fahrradsymbol kennzeichnen einen Fahrradweg. Das wichtigste Kennzeichen ist aber das Verkehrsschild! Bild © Phil Hearing auf Unsplashed

Das ist ein Radfahrerschutzstreifen:

  • Wenn ein Fahrradweg nicht realisierbar ist, kann stattdessen ein “Fahrradfahrer-Schutzstreifen” angelegt werden. 
  • Auch ein Schutzstreifen kann deutlich von der Fahrbahn abgegrenzt sein, er gehört aber zur Fahrbahn!
  • Oft wird ein Schutzstreifen mit einer gestrichelten Linie von der Autospur getrennt.
  • Im Gegensatz zum Radweg dürfen Autos bei Bedarf auf den Schutzstreifen ausweichen. Sie dürfen ihn aber nur dann befahren, wenn sie den Fahrradverkehr nicht gefährden (hier gilt innerorts die 1,5m Abstand-Regel) und sie dürfen ihn nicht dauerhaft befahren. 
  • Den Fahrradfahrer-Schutzstreifen darfst du mit Pedelec und Fahrrad befahren, du musst aber nicht!

 

Da Pedelecs mit Fahrrädern gleichgestellt sind, gelten diese Regelungen für sie gleichermaßen.

 

S-Pedelec auf dem Fahrradweg … nein, danke!

Bis hierher hatten wir nur Begriffs-Erklärungen für dich, kommen wir nun zur eigentlichen Frage: Darfst du nun mit dem Pedelec oder S-Pedelec auf dem Fahrradweg fahren? Im Falle des schnellen S- Pedelecs gibt es eine eindeutige Antwort: Nein! Da ein S-Pedelec nicht als Fahrrad gilt, sondern ein Kleinkraftrad ist, hat es auf dem Fahrradweg nichts zu suchen. Du musst also immer auf der Fahrbahn fahren. Wenn du mit dem S-Pedelec auf dem Radweg erwischt wirst, droht dir eine Strafe! Selbst wenn der Fahrradweg für Mofas freigegeben ist, darfst du dort mit dem S-Pedelec nicht fahren!

 

Ein Pedelec, das dich bis zu 25 km/h unterstützt (und damit fast jedes “E-Bike”), darf dagegen auf dem Fahrradweg und auf dem Fahrradfahrer-Schutzstreifen fahren.

 

Mit dem E-Bike oder (S-)Pedelec auf dem Fahrradweg

Oft ist es nicht ganz einfach, sich in der geltenden Gesetzeslage zurechtzufinden, denn die Verkehrsausbildung für Radfahrer ist doch recht dürftig. Der immer dichtere Straßenverkehr und die unterschiedlichen Bezeichnungen rund ums E-Bike machen es nicht gerade leichter, sich regelkonform zu verhalten. Im Zweifelsfall hilft es immer weiter, vorsichtig und rücksichtsvoll zu fahren und dein E-Bike gegebenenfalls ein Stückchen zu schieben. Das gilt besonders, wenn du auf einem Pedelec deutlich schneller unterwegs bist als andere Fahrradfahrer um dich herum, oder wenn viele Fußgänger unterwegs sind. 

 

Quellen:

https://www.adfc.de (abgerufen am 22.2.2023)

https://www.bussgeld-info.de (abgerufen am 22.2.23)

https://www.radverkehr.bayern.de (abgerufen am 22.2.23)

https://www.bussgeldkatalog.org/pedelec/ (abgerufen am 22.2.23)

 

Titelbild: Yura Khomitskyi auf Unsplash

Stand Februar 2023, bitte beachte, dass wir trotz sorgfältiger Recherche zu Gesetzen und der StVO keine verbindlichen Aussagen machen können!

Kommentare

  • Korrektur sder Begrifflichkeiten

    Da es hier im Artikel um die korrekte Belehrung geht, sollten auch die Begrifflichkeiten korrekt verwendet werden.
    Nur als Beispiel: Der Absatz
    "Ein Pedelec, das dich bis zu 25 km/h unterstützt (und damit fast jedes “E-Bike”), darf dagegen auf dem Fahrradweg und auf dem Fahrradfahrer-Schutzstreifen fahren."
    Müsste korrekterweise "MUSS dagegen auf dem Fahrradweg und darf auf dem Fahrradfahrer-Schutzstreifen fahren." heißen.
    Nicht umsonst heißt es nutzungs*pflicht*iger Radweg

    Wilfred

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