Handy beim Fahrradfahren – was ist erlaubt?
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Handy und Fahrrad – die Kombi ist gerade im dichten Stadtverkehr ein gefährlicher Mix, keine Frage! Aber darfst du auf dem Fahrrad trotzdem einfach mit dem Handy telefonieren oder gelten hier die gleichen Regeln wie für Autofahrer? Darfst du das Handy am Lenker in einer Halterung haben? Ist es ok, während der Fahrt mit einer Freisprecheinrichtung zu sprechen? Oder ist das Telefonieren und die Nutzung eines Handys auf dem Fahrrad komplett verboten – und damit ein “Handyverstoß”? Hier findest du alle Informationen.
Dass Handys am Steuer eines Autos ohne Freisprecheinrichtung verboten sind, weiß heute (hoffentlich) jede*r Autofahrer*in, die meisten halten sich auch daran. Immer wieder sieht man aber auch Fahrradfahrer*innen, die ihr Handy ans Ohr halten. Wer sein Handy beim Fahrradfahren in der Hand hält, wird aber nicht nur abgelenkt, mit nur einer Hand am Lenker sind viele Fahrradfahrer*innen auch deutlich wackeliger unterwegs. Daher gleich vorweg: Das Hantieren mit dem Handy ist auf dem Fahrrad verboten.
Handy beim Fahrradfahren – das sagt das Gesetz
Während du ein Fahrzeug betreibst (und da zählt ein Fahrrad während der Fahrt im Straßenverkehr, bzw. im Bereich der StVO, dazu), darfst du ein elektronisches Gerät, das “der Kommunikation, Organisation oder Information dient", weder aufnehmen, noch in der Hand halten. Du darfst allerdings die Anzeige ablesen, eine kurze, “den Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen angepasste Blickzuwendung” ist laut §23, Abs. 1a der Straßenverkehrsordnung erlaubt. Also ist ein schneller Blick auf die Navigation in Ordnung. Das Schreiben von Nachrichten oder das Anwählen eines Gesprächspartners nicht. Telefonieren darfst du, wenn du dazu eine geeignete Freisprecheinrichtung benutzt. Um deinen Gesprächspartner auszuwählen, musst du aber anhalten.
In einer Handyhalterung ist das Mobiltelefon sicher und legal untergebracht. Es darf aber dein Sichtfeld nicht einschränken.
Handy beim Fahrradfahren: Was ist erlaubt, was ist verboten?
Wo darf das Handy auf dem Fahrrad mitfahren?
- Du darfst das Handy während der Fahrt nicht in der Hand halten.
- Mit dem Handy am Ohr darfst du darum nicht Fahrrad fahren.
- Das Handy darf in einer Halterung am Lenker befestigt werden.
- Natürlich darf das Handy in einer Tasche mitgenommen werden.
Diese Handynutzung ist auf dem Fahrrad erlaubt:
- Das kurze Ablesen des Handys in der Halterung ist erlaubt, zum Beispiel in einer Navigations-App den Weg abzulesen, ist ok. Die Dauer des Blicks muss an die Verkehrssituation angepasst sein. Wenn du länger als ein paar Sekunden zur Orientierung brauchst, solltest du absteigen.
- Du darfst das Handy auf dem Fahrrad vor allem nicht aufnehmen, halten oder bedienen.
- Eine manuelle Eingabe des Ziels während der Fahrt ist ebenfalls nicht erlaubt.
- Eine Nutzung und die Bedienung des Handys, das Fotografieren mit der Kamera oder das Versenden von Nachrichten etwa, ist ein Verstoß gegen die Verkehrsregeln.
- Du darfst das Handy aber per Sprachsteuerung bedienen.
- Wenn es eine Vorlesefunktion hat, darfst du sie nutzen.
- Nur während du dein Fahrrad schiebst, darfst du das Handy auch in der Hand halten.
So darfst du während der Fahrt telefonieren:
- Mit einer Freisprecheinrichtung darfst du telefonieren.
- Wenn du für ein Telefonat auf dem Fahrrad Kopfhörer trägst, dürfen sie die Geräusche des Straßenverkehrs, also eine Hupe oder ein Martinshorn, nicht übertönen. Dass die Bauweise dieser Kopfhörer es ermöglichen muss, sie gleichzeitig mit einem Fahrrad-Helm zu tragen, ist eigentlich logisch, oder?
- Wenn du telefonieren, etwas nachlesen oder ein neues Ziel eingeben möchtest, solltest du mit deinem Handy vom Fahrrad absteigen oder zumindest an einer geeigneten Stelle stehen bleiben, wo du dem Straßenverkehr nicht im Weg bist.
Das gibt Ärger! Mit dem Handy beim Fahrradfahren zu telefonieren ist ohne Freisprecheinrichtung verboten! Bild: Braxton Apana auf Unsplash
Ein Handy ist ja nicht einfach nur ein Telefon, moderne Smartphones können deutlich mehr … Gerade Tourenfahrer*innen nutzen ihr Smartphone gerne zur Navigation. Könnte das Ärger geben? Die Antwort ist recht eindeutig: Nicht, wenn das Handy in einer Halterung am Lenker befestigt ist.
Für Fahrrad-Navigationsgeräte und für Fahrradcomputer, die deine Leistung tracken gelten die gleichen Regeln wie für dein Handy. Du darfst dich von einem Fahrrad-GPS leiten lassen, aber auch dieses Gerät darfst du nicht in die Hand nehmen oder bedienen, während du Fahrrad fährst. Es muss am Lenker befestigt sein, und du darfst ihm kurz und an die Verkehrssituation angepasst den Blick zuwenden, mehr nicht!
Gibt es ein Bußgeld, wenn du mit dem Handy auf dem Fahrrad erwischt wirst?
Derzeit ist das Halten des Handys während der Fahrt oder das Telefonieren ohne Freisprecheinrichtung eine Ordnungswidrigkeit. Es kostet 55 Euro Bußgeld, wenn du mit dem Handy in der Hand auf dem Fahrrad erwischt wirst. Problematischer wird es, wenn es während der unerlaubten Handynutzung zu einem Fahrrad-Unfall kommt. Dann steigt das Bußgeld, und auch deine Versicherung kann unter Umständen die Schadensregulierung verweigern. Wenn du mit dem Handy in der Hand auf dem Fahrrad fährst, und dir zusätzlich noch ein anderes Vergehen leistest, also eine rote Ampel überfährst oder anrückende Einsatzkräfte behinderst, kann die Sache richtig teuer werden!
Bitte beachten:
Stand 13. 12. 22; trotz sorgfältiger Recherche sind alle Angaben “nach bestem Wissen” und wir können für die Richtigkeit unserer Aussagen keine Gewähr übernehmen.
Quellen:
www.bussgeld-info.de (aufgerufen am 8.12.22)
www.bussgeldkataloge.de (aufgerufen am 13.12.22)
www. adfc.de (aufgerufen am 8.12.22)
dejure.org (aufgerufen am 8.12. 22)
Titelbild: Nuno Ricardo auf Unsplash
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