Tipps für deine Fahrradlichter – Sicher durch die Nacht und jede Verkehrskontrolle

Es gibt vor allem zwei Gelegenheiten, bei denen du heilfroh sein wirst, eine gute Fahrradbeleuchtung an Bord zu haben, vielleicht kennst du sie? Möglichkeit eins: Du hast einen fantastischen Tag auf dem Bike erlebt, mit dem Rennrad neue Bestzeiten geknackt, auf dem MTB endlich den Trail deiner Träume bezwungen, mit der ganzen Familie einen tollen Fahrradausflug zum Badesee gemacht – und dabei vor lauter Freude die Zeit komplett vergessen! Auf dem Heimweg wirst du dann von der Dämmerung überrascht, irgendwann ist es so dunkel, dass du absteigen und schieben musst, alles andere wäre einfach zu gefährlich. Möglichkeit zwei: Verkehrskontrolle. Oh je… Wir erklären dir in unserem Auftakt zur Blog-Serie “Sicheres Fahrrad”  wie du passende Fahrradlichter für dein Fahrrad findest, die obendrein auch der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) entsprechen.

 

Warum braucht ein Fahrrad Lichter? 

Fahrradlichter erfüllen in der Regel mehrere Zwecke gleichzeitig. Sie sollen nicht nur den Weg vor dir erhellen, damit du sicher nach Hause kommst, sie sorgen auch dafür, dass du unterwegs von anderen Verkehrsteilnehmern gesehen wirst. Dabei dürfen Autofahrer oder andere Fahrradfahrer aber nicht geblendet werden. Um dies zu gewährleisten, werden Fahrradlampen vom Kraftfahrt-Bundesamt getestet, nur wenn sie alle Anforderungen erfüllen, bekommen sie eine Zulassungsnummer und ein Prüfzeichen, du erkennst es an einer welligen Linie und einer mehrstelligen Zahl. 

 

Welche Vorschriften gelten für Fahrrad-Lichter?

Damit deine Fahrradbeleuchtung den Regeln der Straßenverkehrsordnung entspricht, haben wir hier eine kurze Checkliste für dich:

  • Die Beleuchtung sollte eine vom Kraftfahrt-Bundesamt zertifizierte Zulassungsnummer und ein entsprechendes Prüfzeichen besitzen.

  • Die Wahl der Energieversorgung bleibt dir überlassen: Dynamos, Batterien oder Akkus zum Betrieb deines Vorder- und Rücklichtes sind möglich. Am E-Bike darf der Saft für die Fahrradlampen übrigens auch aus dem “großen” Akku des Antriebs stammen, wenn gewährleistet ist, dass das Licht weiterhin leuchtet, selbst wenn der Antrieb nicht in Betrieb ist. Während akku- und batteriebetriebene Fahrradlichter besonders an sportlichen Fahrrädern beliebt sind, gelten dynamobetriebene Systeme als besonders haltbar und zuverlässig. Sie sind häufig an Kinderfahrrädern, Trekkingbikes und Citybikes zu finden.

  • Du brauchst vorne einen weißen Scheinwerfer, hinten ist ein rotes Rücklicht vorgeschrieben.

  • Die spezifischen Montagepunkte für die Beleuchtung sollten berücksichtigt werden. Die Fahrradlampe vorne sollte auf einer Montagehöhe von 40 bis 120 cm über der Fahrbahn angebracht sein, das Rücklicht 25 bis 120 cm über dem Boden.

  • Neben Lampen müssen am Fahrrad auch verschiedene Reflektoren vorhanden sein. Vorne ist ein weißer, hinten ein roter, großer Reflektor vorgeschrieben, sie dürfen auch in die Lampen integriert sein. Zwei Speichenreflektoren pro Laufrad oder Reflexstreifen an der Felge machen dich von der Seite sichtbar. Auch an jedem Pedal müssen zwei gelbe Reflektoren montiert sein, die nach vorne und hinten strahlen. 

  • Die Fahrradlichter sollten hell genug sein und einen ausreichenden Lichtkegel werfen, ohne andere Verkehrsteilnehmer zu blenden. Hier solltest du die Anleitung des Herstellers deiner Fahrradlichter beachten. Dort steht, wie die Lampen eingestellt werden müssen, damit du ausreichend viel Weg vor dir beleuchtest, ohne den Gegenverkehr zu blenden. 

  • Akku- oder Batterielampen müssen nicht zwingend fest am Fahrrad montiert sein. Da aber schon die Dämmerung in einem Tunnel zu schlechterer Sicht führt, ist es empfehlenswert, die Lampen immer dabeizuhaben und vor jeder Fahrt zu montieren

 

Tageslichtsensor, Standlicht und Co. – besonders sicher durch die Nacht

Die Technik am Fahrrad hat sich rasant weiterentwickelt, auch die Fahrradlichter werden immer wieder verbessert. Viele Beleuchtungsanlagen sorgen heute nicht nur für gutes Sehen und Gesehenwerden, sie haben weitere Funktionen, die die Sicherheit optimieren. Am E-Bike, am Citybike oder an Trekkingrädern gibt es heute Anlagen mit Standlicht, das dich auch bei Ampelstopps sichtbar macht. Besonders komfortabel ist ein Tageslichtsensor, der das Licht der Fahrradlampen an das Umgebungslicht anpasst. Einige Fahrräder fahren heute auch mit Tagfahrlicht oder haben ein Fernlicht

 

Wie hell muss eine Fahrradlampe sein?

Deine Fahrradbeleuchtung sollte einen Lichtkegel werfen, der groß genug ist, damit du alles ausreichend wahrnehmen kannst und selber gesehen wirst. Die StVZO schreibt eine messbare Lichtstärke von mindestens 10 Lux an einer 10 Meter entfernten Wand vor, jedoch verbauen die meisten Hersteller mittlerweile Lampen, die mindestens 15 Lux besitzen. Wenn du häufig in der Dunkelheit unterwegs bist, ist eine leuchtstarke Fahrradlampe sehr empfehlenswert, du kannst Lampen mit 100 Lux und mehr kaufen.

 

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Egal, ob in der Stadt oder wie hier im Wald – ohne die richtige Fahrradbeleuchtung geht in der Dunkelheit nichts mehr. 

 

Beleuchtung am Rennrad und MTB

An Performance-Bikes werden Lampen möglicherweise ungern montiert, wenn du auf dem Rennrad auf der Landstraße unterwegs bist oder mit dem MTB im Gelände, ist eine besonders helle und gut sichtbare Beleuchtung bei Nacht, schlechtem Wetter und in der Dämmerung ein wichtiges Stück Sicherheit! Leichte Akku- oder Batterieleuchten passen sogar in die Satteltasche, wenn du die Halterungen bereits montiert hast, rasten sie dort bei Bedarf einfach ein und sitzen dann ohne zu wackeln oder zu klappern.

Welche Fahrradlichter sind nach StVZO nicht erlaubt?

Fahrradlampen, die nicht geprüft wurden oder zertifiziert sind, dürfen im deutschen Straßenverkehr nicht eingesetzt werden. Dazu zählen zum Beispiel viele Produkte aus dem Ausland, die nicht über Fachhändler verkauft werden. Blinkende Lampen sind nicht zugelassen, außerdem dürfen sie nicht nachträglich verändert oder verdeckt werden. Sollten die Fahrradlampen und Selbstleuchter (Reflektoren) nicht den deutschen StVZO Regeln entsprechen oder gänzlich fehlen, können Bußgelder bis zu 35 Euro fällig werden. Dabei wird unterschieden, ob die Lampen und Reflektoren fehlen bzw. inkorrekt sind (20 Euro Bußgeld), mit der nicht konformen Beleuchtung eine Gefährdung im Straßenverkehr verursacht wurde (25 Euro Bußgeld), oder dadurch eine Sachbeschädigung erfolgt ist (35 Euro Bußgeld). 

 

Wichtig für Eltern: Lichter am Fahrradanhänger und am Kinderfahrrad

Egal, ob du einen Fahrrad-Kinderanhänger ziehst oder einen Gepäckanhänger, auch hier solltest du auf eine ausreichende Beleuchtung achten. Auch diese Lichter müssen die Prüfnormen erfüllen, ganz ähnlich wie beim Fahrrad sind hier weiße und rote Lampen, Rückstrahler und seitliche Reflektoren vorgeschrieben. 

Auch Kinderfahrräder müssen die vorgeschrieben Fahrradlichter haben, wenn dein Nachwuchs im Straßenverkehr unterwegs ist.

 

Das richtige Bike-Licht ist eine Frage der Einstellung

Du möchtest alles sehen, was vor dir liegt, und das auch noch möglichst weit vor dir. Dabei darf der Gegenverkehr aber nicht geblendet werden. Wenn du deine Fahrradlampen richtig einstellst, ist das eigentlich ganz einfach zu erreichen.

 

  1. Stelle dein Fahrrad mit etwa 5 Metern Abstand vor eine Wand.
  2. Liegt die Oberkante des Lichtkegels höher als die Position der Lampe selbst? Dann würde das Licht entgegenkommende Fahrer blenden. Liegt die Oberkante parallel dazu ist die Lampe richtig positioniert.
  3. Du kannst die Position der Bike-Lampe vorsichtig anpassen.

 

Gilt die StVZO auf allen Straßen und Wegen?

Grundsätzlich gilt die StVZO auf allen Straßen und Parkplätzen, auf denen öffentlicher Verkehr stattfindet. Allerdings gilt sie auch auf Forstwegen im Wald, wenn du mit einem Mountainbike unterwegs sein solltest und nicht direkt auf einem ausgewiesenen Trail fährst. Somit sind die Regeln des Straßenverkehrs auch abseits asphaltierter Straßen gültig.

 

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Helmlampen eignen sich aufgrund ihrer hohen Leuchtkraft optimal für Nightrides im Wald oder auf Feldwegen, im öffentlichen Straßenverkehr sind sie allerdings eher mäßig geeignet. 

 

Sind Helmlampen im Rahmen der StVZO zugelassen?

Auch wenn Helmlampen beim Mountainbiken im Wald oder generell bei „Nightrides“ einen guten Dienst erweisen, sollten sie im Straßenverkehr nur vorsichtig eingesetzt werden. Sie sind zwar nicht generell verboten, können aber aufgrund ihrer hohen Leuchtkraft andere Verkehrsteilnehmer schnell blenden. Ihre Lumen und Lux Werte sind in der Regel deutlich höher als bei klassischen Lampen, die am Fahrrad montiert werden. Hinzu kommt, dass sich eine Helmlampe viel weiter oben befindet, sich ständig bewegt und deutlich weiter nach vorne strahlt. So entsteht für entgegenkommende Fahrzeuge oder Personen schnell ein unangenehmer Blendeffekt.

 

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Leuchtstarke LED Fahrradlampen gepaart mit einem effektiven Nabendynamo sind eine perfekte Kombination für die Dunkelheit und zudem auch in vielen StVZO-konformen Varianten erhältlich.

 

Halogen und LED-Fahrradlicht – was ist besser?

Früher waren Halogen Scheinwerfer an Autos und bei Fahrrädern die erste und einzige Wahl. Heutzutage werden sie mehr und mehr durch leuchtstarke LED-Beleuchtungen ersetzt, da diese eine höhere Lebensdauer und eine stärkere Leuchtkraft besitzen. Ein weiteres Argument für LED-Strahler am Fahrrad ist, dass sie weniger Energie benötigen und weniger flackern. Außerdem sind sie bei vielen Fahrradlampen dimmbar, was Energie einspart und die Lebensdauer noch weiter erhöht. Aus diesen Gründen lohnt es sich, trotz des etwas höheren Preises, LED-Fahrradlampen zu verwenden oder nachzurüsten. Natürlich gibt es LED-Fahrradlichter mit entsprechenden CE-Kennzeichnungen, die auch der StVZO entsprechen.

Ist dir ein Licht aufgegangen und du hast jetzt den vollen Durchblick, was Fahrradlampen mit Akku oder ohne Akku und Reflektoren angeht? Prima! Aber es gibt weitere spannenden Themen rund um die Sicherheit auf dem Fahrrad. Freu dich auf den zweiten Teil unserer Blog-Serie “Sicherheit auf dem Fahrrad”, in dem du erfährst, was ein verkehrssicheres Fahrrad ausmacht.

 

Bitte beachte, dass wir zur geltenden Gesetzeslage nur Angaben ohne Gewähr machen können!

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